Informationen zu Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasserleitungen
Was müssen private Hauseigentümer tun?
Nach dem bundesweit geltenden Wasserhaushaltsgesetz (WHG) müssen alle öffentlichen und privaten Abwasserkanäle funktionssicher und dicht sein.
Die privaten Abwasserleitungen müssen gemäß § 61 LWG NRW geschlossen, dicht und, soweit erforderlich, zum Reinigen eingerichtet sein. Die Dichtheit der privaten Abwasserleitungen ist vom Grundstückseigentümer gemäß der örtlichen Satzungen nachzuweisen.
Wer darf die Dichtheitsprüfung durchführen?
§ 61 LWG NRW sieht vor, daß Dichtheitsprü-fungen von Sachkundigen durchzuführen sind, die die Sachkunde durch die Teilnahme an Lehrgängen erworben haben.
Fragen Sie hierzu bei Ihrer Kommune nach!
Welche Zeiträume gibt der § 61 LWG NRW vor?
Bei bestehenden Abwasserleitungen muß die erste Dichtheitsprüfung bei einer Änderung, spätestens jedoch bis zum 31.12.2015 durchgeführt werden.Bei neuen Abwasserleitungen ist die erste Dichtheitsprüfung sofort nach der Errichtungvorzunehmen.
Die Kommunen können z.B. in Wasserschutzgebieten kürzere Zeiträume per Satzung festlegen.
Wiederholungsprüfungen sind im Regelfall nach 20 Jahren vorzunehmen.
Welche Leitungen und Schächte sind auf Dichtheit zu prüfen?
Alle erdverlegten Abwasserleitungen auf dem Grundstück, die Schmutz- oder Mischwasser ableiten, sind auf Dichtheit zu prüfen. Gleiches gilt für Revisionsschächte mit offenem Gerinne.
Reine Regenwasserleitungen und Schächte sind von der Pflicht zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen ausgenommen, es sei denn, sie sind bei Mischwassersystemen nicht gegen Rückstau gesichert.
Wie wird eine Dichtheitsprüfung durchgeführt?
Die Grundleitungen werden gemäß den Bestimmungen der entsprechenden Vorschriften bis zu einer vorgegebenen Höhe mit Wasser gefüllt. Anschließend erfolgt die eigentliche Dichtheitsprüfung. Für einen definierten Zeitraum muß bei gleich bleibender Füllhöhe eine evtl. erforderliche Wasserzugabe und damit der vorhandene Wasserverlust gemessen werden. Die Prüfzeit beträgt bei neuen Leitungen 30 Minuten und bei bestehenden Leitungen 15 Minuten.
Für die Durchführung der Dichtheitsprüfung ist eine Revisionsöffnung oder ein Schacht im Keller bzw. ein Kontrollschacht außerhalb des Gebäudes erforderlich.
Was kann bei negativem Prüfergebnis getan werden?
Sollte sich bei der Dichtheitsprüfung herausstellen, daß der Abwasserkanal oder der Schacht undicht ist, muß er natürlich saniert oder komplett erneuert werden. Zur Schadensfeststellung ist eine TV-Untersuchung des Leitungssystems erforderlich.
Über die für Sie möglichen Sanierungsverfahren berate ich Sie gerne.